Transparenzverordnung gemäß EU-Verordnung (EU) 2019/2088

Artikel 3: Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigt die ASW südwest Assekuranz- und Finanzierungsvermittlungsservice GmbH die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung wird gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden hat.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers, informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Artikel 4: Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt.

Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen.
Für deren Richtigkeit ist die ASW südwest Assekuranz- und Finanzierungsvermittlungsservice GmbH nicht verantwortlich.

Aktuell kann die Berücksichtigung nur bedingt erfolgen, da die Versicherer bisher nur fragmentarische bzw. rudimentäre Informationen zu ihren Unternehmen bereitstellen.

Artikel 5: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Artikel 6: Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

Diese Informationen entsprechen dem aktuellen Stand der Transparenzverordnung der ASW südwest Assekuranz- und Finanzierungsvermittlungsservice GmbH.
Für weitere Details oder spezifische Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

wpChatIcon
wpChatIcon