Für alle Fälle

Zieht eine schuldhafte Pflichtverletzung strafrechtliche Konsequenzen – z. B. wegen vorsätzlicher Umwelt- oder Gemeingefährdung – nach sich, können hohe Kosten durch eine angemessene Strafverteidigung und entlastende Sachverständigengutachten entstehen.
Honorarvereinbarungen spezialisierter Fachanwälte überschreiten dabei regelmäßig den gesetzlich vorgesehenen Gebührenrahmen. Hinzu können Gerichts- und Verwaltungskosten kommen.

Durch eine Strafrechtsschutzversicherung können strafrechtsrelevante Tätigkeitsfehler abgesichert werden.

Die ASW südwest GmbH schließt für ihre Kunden maßgeschneiderte Rahmenvereinbarungen mit folgenden Merkmalen:

  • Kostenschutz für ggf. alle Mitarbeiter des Unternehmens,
  • hohe Deckungssummen,
  • vorläufiger Kostenschutz für Vorsatzdelikte,
  • günstiges Preis-/Leistungsverhältnis.

Bei strafrechtlicher Verfolgung sollten Sie Ihre eigenen Interessen verfolgen können. Kontaktieren Sie uns.